Gewässer: Unsere Gewässer werden aus der atemberaubenden Ruhr und ihr wunderschöner Nebenfluß, die Röhr gebildet. Wobei die Röhr nur mit Forellen besetzt wird. Die Gewässer gehören insgesamt vier Sportfischervereinen an, die zusammen die Pachtgemeinschaft I.G. Hüsten bilden.
1. SFV Röhrtal E.V. Hüsten
2. SFV Früh Auf
3. SFV Gut Fang
4. SFV Wasserfreunde


Fischarten:

Ruhr: Bachforelle, Regenbogenforelle, Äsche, Barbe, Döbel, Aal, Karpfen, Hecht und    Weißfisch.
Röhr: Hauptsächlich Forellen.
Angeln an den Gewässern: Die genaue beangelbare Strecke ist bei den Tageskartenverkaufsstellen oder den Sportfischervereinen zu erfragen. Tageskarten sind nur für die Ruhr erhältlich, die Röhr darf nur von Vereinsmitgliedern der I.G. Hüsten zugehörigen Vereine, mit einem gültugen Jahresschein beangelt werden.

Tageskarten können bei folgenden Adressen erworben werden:
Angelsport De Koning Amecker Str.17 59846 Sundern Tel.02393/170605

Tankstelle Meier Arnsberger Str. 38 59759 Arnsberg Tel: 02932/35377

Der Tageskartenverkauf an nicht Mitglieder wurde bis auf Weiteres eingestellt.

Tageskarte:

Erwachsene: 15,00 €
Jugendlicher:  7,50 €
Zweitageskarte:
Erwachsene: 20,00 €
Jugendlicher: 10,00 €

 

Angelbedingungen:

Erlaubt sind 1 Angelrute und 1 Köderfischsenke 1×1 mZeiten: Das Betreten der Gewässer ist nur vom 01. Mai bis zum 31. 12. erlaubt!
Von 20.00 Uhr bis 6.00 Uhr ist das Angeln auf Aal mit 2 Ruten erlaubt. Die Verwendung von Systemen für Köderfische ist verboten.

Fangbeschränkung:  Je Tag dürfen nicht mehr als 3 Forellen, 1 Barbe und 1 Karpfen entnommen werden.Mindestmaße : Forelle 28 cm, Aal 50 cm, Barbe 45 cm, Karpfen 40 cm.

Verbote:

Die Fischerei von Brücken,Booten und innerhalb von Fischtreppen (lt. LFG §47)Befristete

Schonzeiten: (lt.LFG)
1. Seeforellen, Bachforellen und Saiblinge vom 20.Oktober bis 15. März einschließlich
2. Regenbogenforellen vom 20. Oktober bis 15. März einschließlich
3. Zander vom 1. April bis 31. Mai einschließlich
4. Barben vom 15. Mai bis 15. Juni einschließlich
5. Hechte vom 15.Februar bis 30.April einschließlich
6. Nasen ganzjährig geschont
7. Äschen ganzjährig geschont

Bei Verstoß gegen diese Bestimmungen wird die Angelerlaubnis eingezogen!

 

Hier einige Impressionen unserer Hausgewässer

Ruhr:

Röhr: